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Wer sind wir?
Das Friedensrichteramt ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In dieser Funktion handelt es auf Antrag oder von Amtes wegen. Nach Abschluss der Untersuchung wird entschieden, ob eine Schutzmassnahme eingeleitet wird oder nicht. Der Friedensrichter verfügt zudem über Zuständigkeiten im Erbrecht und im Bereich der Ausschlagungen.
Warum zu uns kommen?
Wir setzen auf die Ergänzung der Kompetenzen und die Vielfalt der Perspektiven, denn es ist die Diversität der Werdegänge und Profile, die die Stärke des Kantons Freiburg ausmacht. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie flexible Arbeitsbedingungen. Für weitere Informationen folgen Sie diesem
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Ihre Aufgaben